Nr. H

439

Großherzoglich Badisches

Regierungs-Blatt.

Karlsruhe, Mittwoch ven 20. November 1861.

Inhalt

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Die Ein­berufung der Landstände betreffend. Die Ernennung von acht Mitgliedern in die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend. Die Ernennung des Präsidenten und der Vicepräsidenten für die erste Kammer der Skändeversammlung betreffend.

Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des Grsßherzoglichen Justizmini­steriums : Die Ernennung der Schwurgerichtspräsidenten für das vierte Quartal l. I. betreffend.

Diensterledigungen.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit

des Großheyogs.

Die Einberufung der Landstände betreffend.

Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden,

Herzog von Zährmgcn.

Wir haben beschlossen, Unsere getreuen Stände auf Donnerstag den 28. November d. I. um Uns zu versammeln, und laden daher sämmtliche Abgeordnete zu beiden Kammern ein, sich an gedachtem Tage dahier einzufinden.

Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staatsministerium, den 18. November 1861.

A. Lamey.

Friedrich.

Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl: Schunggart.

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