eine statistische Betrachtung für geistliche und weltliche Behörden, und Alle, denen der sittliche Zustand des Volkes am Herzen liegt; nach amtlichen Quellen dargestellt
ein Beitrag zur Beurtheilung des Entwurfes eines Strafgesetzbuches fuer das Großherzogthum Baden v. J. 1836, und fuer das Koenigreich Wuertemberg v. J. 1835
und als Anhang das erste Kapitel des XIX. Titels des Landrechts, von dem Gerichtszugriff; die höchste Verordnung vom 29. März 1832 die Formen der Zwangsversteigerung ... mit der Instruktion für die Taxatoren