gebens haschen, sich wenigstens nicht den ganzen Tag damit abmühenquälen und Gott noch dan‐
ken, daß er sich dadurch vor äusserstem Mangel schützen kann. –
Auf die Thatsache einer ebenso unverhältnißmäßigen als unbilligen Bezah‐
lung des Orchesters gegenüber den anderen Branchen der Oper übergehend
stelle ich hier den die Etats der Solisten Solosänger, des Chores und des Orchesters auf wie er sie sich vom
Jahre 1835/6 bis 18861/2 bewegt haben.
1. Etat des Solo‐Gesangpersonale im Jahre 1835/6 – 10,116 fl im Jahre 1861/2 – 25,741 fl
Hiebei habe ich den Betrag der Spielhonorare zu 4000 fl angenommen. Die Steigerung
beträgt hier selbst in dem Falle nahezu das Anderthalbfache.; wenn die Benefize als
Ausgabeposten angesehen werden, welche 2 oder 3 Mitglieder i. J. 35/36 noch hatten.
2. Etat des Chores i. J. 35/36 – 6,2269 fl – i. J. 61/62 – 12,000 fl – (Ohne umgerechnet d. Gehalt des Chordirektors)
Wenn man die beim Chore nicht selten vorkommenden ausserordentlichen Gratifi‐
kationen, die Reisevergütungen die bei einigen Mitgliedern eingeführten Spielhonorare und das alljährliche
Benefiz mit einer Einbuße an den Theatereinnahmen von 150 fl in Anrechnung
bringt, so beträgt der gegenwärtige Aufwand für den Chor wenigstens gewiß das Doppelte
gegen das Jahr 35/36.
3. Etat des Orchesters i. J. 35/36 – 16,243 fl – i. J. 61/62 – 19,293 fl. (Kapellmeister eingerechnet)
Hier ist zu bemerken, daß der Gehalt des Kapellmeisters nicht hieher gehört. ∆ Soll aber
dieser Mißbrauch als alte Observanz beibehalten werden, so muß konsequenter‐
weise auch der Gehalt des Chordirektors zum Choretat geschlagen werden. Da der gegen‐
wärtige Chordirektor zufällig auch Orchestermitglied ist, so darf nur der Gehalt
für diese Funktion dem Orchesteretat zugerechnet werden. Diesen höchstmäßig zu 400 fl
angeschlagen gehen 500 fl vom Orchesteretat ab, der dann in Wirklichkeit pro 61/62
18,790 fl beträgt.
∆ Mit demselben Rechte könnte man ihn bei den Sängern od. dem Chore aufführen. Er ist nicht etwa nur der Chef
des Orchesters sondern der musikalische Leiter u. Vorstand der ganzen Oper, d. h. aller dazu gehörigen Branchen. –