Das Verhältniß der Steigerung innerhalb der angegebenen Periode stellt sich
also wie folgt heraus:
Der Etat der Sänger hat beinahe sich auf das Anderthalbfache erreicht gehoben.
Der Etat des Chores hat sich ungefähr auf das Doppelte gehoben erreicht.
Der Etat des Orchesters hat nicht einmal eine Vermehrung um den 6ten Theil

erfahren.


Dieß Zahlenverhältniß spricht so deutlich, daß es mich einer weiteren Ausführung
und eines besondern Antrages um Abhilfe überhebt: Es beweist unwiderleglich, daß das
Orchester ungeachtet seiner Leistungen und seines Verhaltens das wahre Aschen‐
brödel des Institutes ist. Ich gebe mich indessen der Hoffnung hin, daß das Gr.
Hofth.Comité ein so schreiend unbilliges Verhältniß nicht ferner auf einer
Körperschaft lasten werde bedrücken lasse, die gerechte Ansprüche auf eine rücksichtsvollere größere Berücksichtigung
Behandlung hat. Jetzt noch kann die Theaterverwaltung den Dank u. die
freudige Pflichterfüllung durch eine f des Orchesters durch eine freiwillig
gewährte angemessene Besserstellung erlangen; später werden größere Opfer nöthig
sein werden, ohne dafür eine Anerkennung zu finden.


V Lachner [Paraphe]

Mannheim 22/12 63.