Karlsruhe 17 Januar 1912 Geehrtester Herr Haberstock! Reproduktions Erlaubnisse über meine Bilder kann vertragsmäßig nur die deutsche Verlagsanstalt in Stuttgart ertheilen— jedoch habe ich die Sache dort geordnet so daß Sie die Erlaubniß für Ihre Zwecke erhalten— d.h. für Katalog u ähnliche Zwecke— aber Sie können diese Erlaubniß nicht weiter ertheilen an Andre— diese muß immer von der D. V. Anstalt Stuttgart eingeholt werden. Ich bin hierin durch den Vertrag mit dieser Firma gebunden— da ich diese Reproduktionssachen nicht mehr selber übersehen konnte; das Bild wie es in Leipzig ausgestellt war ist von mir ganz übermalt worden u jedenfalls viel besser, in vordergrund ging der[...] quer durchs Bild u war ein Bauernwagen darauf, der Wanderer noch nicht Hans Thoma
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