Pag: 69. note 2. potimiacus, heisst nicht der fiscus am Bodensee ; sondern der fiscus von Bodman, wo das palatium regium war und die missi regii waren, die den Fiscus regis besorgten. Pag: 71. note 4. Salagun. ist one zweifel die wirtemberg: o/amtsstadt Sulgen, Sulgau, Saulgau . Pag: 79. zu dieser urkunde gehört eine weitere, welche Chadolt selbst als einen revers dem Kloster Reichenau ausgestellt, und die ich aus einem Reichenauer codex abgeschrieben. Pag: 80. Nº 15. eskinga(Donauöschinga) liegt allerdings in der Adalberti Bara, und Suntheim & Uffheim(Cunthausen und Auffen) liegen nicht im Elsaß ; sondern erstes nur eine viertel, das andere eine meile von eskinga, beide noch im comitatus adalberti. Der hass gegen die Klöster hat den herrn Archivrat dies mal blind gemacht. warum er Riedoeschingen dem im munde des volks noch κατ' εξοχην, Eschingen genannten Donauöschingen vorzog, dafür giebt er keinen grund an!. – Pag: 80& 81. Nº. 16. note 2. Pirningen ist leicht aufzufinden, und nicht eingegangen! es ist Bernang oder berlingen am UnterSee, der Reichenau gegenüber. hätte h. Dümge sich der urkunde Karl des diken(datum Papie. aō 883) erinnert, wodurch der Kaiser das von seinem Kanzler Leutwart mit Kl. Reichenau über den genannten ort gemachte concambium bestätiget: so würde er nicht in diesen irrtum gefallen sein. Pag: 81. Nº. 17. note 2. wer die orte seines eignen landes nicht kennt, dem werden auch die namen der nächsten gränznachbaren fremd bleiben; aber Wigoltinga hat seit 1000. iaren seinen namen nicht verändert, es befindet sich auf allen charten, es liegt an der Landstrasse zwischen Weinfelden und Frauenfeld , es ist ein pfarrort und doch lässt sich seine lage nicht mer angeben?!!! – Pag: 83. Nº. 20. Note 1. Sunthausen gehört ins amt Hüfingen . Note 2. Suaninga, wird wol hier das Sunthausen nah gelegene Schwenningen bedeuten, wo die quelle des Nekars. Pag: 84. Nº. 21. Zwifalten war eine Benedictiner abtei, mit einem kleinen dorfe dabei, aber kein städt- chen. Note 6. heingon. heisst nicht hengen und ist das Fürstenberg: Städtchen Hayingen im heutigen Königreich Wirtemberg, auf der Schwäbischen Alp. Pag: 85. linea 3. verstehe ich nicht, was das:(sic) nach: illo sagen soll, es ist ein gewönlicher ausdruk. Pag: 81. Nº 25. Note 3. Trochtelfingen ist niemal an Wirtemberg abgetretten worden, dies Fürstenberg: Iustiz- und Cameral-amt stehet unter Hohenzollern -Sigmaring : landeshoheit, dies städtchen ist aber in der urkunde nicht gemeint; sondern das altwirtemberg: dorf Truchtelfingen bei Ebingen. lächerlich ist die etymolog: ableitung des angefürten ortsnamen von den Druiden. Pag: 88. Nº. 26. B. Note 7. Wie kann ein Muren im amte Stühlingen gemeint sein? da die Urkunde ausdrüklich sagt: die geschenkten gegenstände liegen: in pago prisecgeuue in comitatu Piriktilonis? hr. Dümge schlug seinen troester: Kolb's lexicon nach und fand da nur dies Muren bei Stühlingen . Pag: 89. Nº. 27. linea 23 sq. hier hätte notwendig eine Note stehen sollen; weil durch die stelle erklärt wird,
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