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Nr. XXVI

Großherzoglich Badisches

Karlsruhe, Mittwoch den 1. Juni 1859.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Dienst­nachrichten.

Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des großherzoglichen Kriegsmini­steriums: Die Formation des großherzoglichen Armeekorps in Folge der durch Vnndesbeschluß angeordncten Marschbereitschaft; Zusammensetzung der Brigaden und Quartiere der Brigade-Commandos betreffend.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen

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D i e n st n a ch r i ch t e n.

Seine Königliche Hoheit der Großherzvg haben Sich gnädigst bewogen gefunden:

unter dem 14. Mai d. I.

den Hauptmann Heister vom Generalstab der Funktion als erster Gouvernementsadjutant der Bundesfestung Rastatt zu entheben und zu anderer Verwendung vorzubehalten;

den Hauptmann Stölzel vom dritten Infanterie-Regiment, unter Aggregirung bei diesem Regiment, als ersten Adjutant in den Gvuverncmentsstab der Bundesfestung Rastatt zu versetzen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich gnädigst bewogen gefunden:

unter dem 17. Mai 1859

in Folge der durch HöchstJhren Befehl vom 17. d. M. festgestellten Kriegsformation und der ange­ordneten Marschbereitschaft HöchstJhres Armeekorps folgende Beförderungen und Aenderungen in demselben eintreten zu lasten:

In HöchstJhrer Generaladjutautur

wird der Reisestallmeister, Major und Flügeladjutant von Holzing, als dienstthuender Flügel­adjutant der Reiterei eingereiht.

L. Kriegsminifterium:

der Präsident des Kriegsministeriums, Gencrallieutenant Ludwig, wird zum Kommandanten der Felddiviston ernannt und für die Dauer dieser Kommandoführung des Präsidiums im Kriegs­ministerium enthoben;

Oberst von Theobald, Mitglied des Kriegsministeriums, erhält den Charakter als General­major;

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