183
Nr. XXVI
Großherzoglich Badisches
Karlsruhe, Mittwoch den 1. Juni 1859.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Dienstnachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des großherzoglichen Kriegsministeriums: Die Formation des großherzoglichen Armeekorps in Folge der durch Vnndesbeschluß angeordncten Marschbereitschaft; Zusammensetzung der Brigaden und Quartiere der Brigade-Commandos betreffend.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen
«UW
D i e n st n a ch r i ch t e n.
Seine Königliche Hoheit der Großherzvg haben Sich gnädigst bewogen gefunden:
unter dem 14. Mai d. I.
den Hauptmann Heister vom Generalstab der Funktion als erster Gouvernementsadjutant der Bundesfestung Rastatt zu entheben und zu anderer Verwendung vorzubehalten;
den Hauptmann Stölzel vom dritten Infanterie-Regiment, unter Aggregirung bei diesem Regiment, als ersten Adjutant in den Gvuverncmentsstab der Bundesfestung Rastatt zu versetzen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich gnädigst bewogen gefunden:
unter dem 17. Mai 1859
in Folge der durch HöchstJhren Befehl vom 17. d. M. festgestellten Kriegsformation und der angeordneten Marschbereitschaft HöchstJhres Armeekorps folgende Beförderungen und Aenderungen in demselben eintreten zu lasten:
In HöchstJhrer Generaladjutautur
wird der Reisestallmeister, Major und Flügeladjutant von Holzing, als dienstthuender Flügeladjutant der Reiterei eingereiht.
L. Kriegsminifterium:
der Präsident des Kriegsministeriums, Gencrallieutenant Ludwig, wird zum Kommandanten der Felddiviston ernannt und für die Dauer dieser Kommandoführung des Präsidiums im Kriegsministerium enthoben;
Oberst von Theobald, Mitglied des Kriegsministeriums, erhält den Charakter als Generalmajor;
23