Nr. X.

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Regierung

latt.

Karlsruhe, Montag den 4. März 1867.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Ordens Verleihungen. Medailleverleihung. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden Dienllnachrichten.

Verfügungen und Bekanntmactiunaen der Ministerien: Bekanntmachungen des Großherzoglichen Finanzministe­riums: Verordnung, die Branntweinsteuer betreffend. Die Serienziehung für die 85. Gewinnziehung deS LolterieanlehenS von 1t Millionen Gulden in 3s-st.-Loosen vom Jahr 1815 betreffend.

Todesfälle.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit

-es Großherzogs.

Ordensverleihungen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich

unter dem 4. Februar d. I.

allergnädigst bewogen gefunden:

dem Herrn Ritter I)r. A. Pvsselt, Oberbibliothekar an der Kaiserlichen Bibliothek zu St. Petersburg, das Ritterkreuz erster Klasse mit Eichenlaub HöchstJhres Ordens vom Zähringer Löwen zu verleihen;

unter dem 11. Februar d. I.

dem Chef des Etablissements der Gebrüder Benckieser in Pforzheim, Herrn August Benckieser, das Ritterkreuz erster Klasse HöchstJhres Ordens vom Zähringer Löwen zu verleihen.

Medailleverleihung.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben durch allerhöchste Entschließung aus Großherzoglichem Geheimen Kabinet vom 28. Januar d. I. Sich gnädigst bewogen gefunden, dem Nikolaus Wiedenhorn in Sipplingen die silberne Medaille für Verdienste um Förderung der Landwirtschaft zu verleihen.

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