Oberstleutnant a. D., der einzige von Laßbergs vier Söhnen aus erster Ehe, der den Vater überlebte.
MZakobaes pPkykker on Aitis hofen.
31f Moritz von Haxthausen(1776 bis 1841), ihr ältester(Stief-)Bruder, lebte ständig in Bonn.
) A. Bw. I. 326.
33) s. Anm. 24
eeeeein Meersburg ge- schrieben, in Eppishausen zur Post gegeben.
Jibid., d. d. Meersburg am 13. April 1840.
36) A.-Bw., II, 315.
Meersburg, den 14. IV. 1841.
Ribidt Meersburg, 15. Hor⸗ nung 1842.
0) Der drollige Wirt imGlaserhäusle, Annet- tesSchenke am See.
) Von L. gerne besuchte Weinschenke an der Straße nach Stetten.
2) Wirtschaft in der Nähe des Friedhofs, früher fürstbischöfliche Sennerei.
*% Vꝗl. ihren Brief an Elise Rüdiger d. d. Meers- burg, 18. Nov. 1843(A.-Bw., II, bes. 8. 233 ff).
en
) Nach dem Tode des Freiherrn Joseph von Laßbers am 15 3 1855 flel das alte Schloß⸗ gebäude, maßiv von Stein, sammt Thorwarths- gebäude auf dem Bergabhange zwischen der Ober⸗ und Unterstadt gelegen mit Stützmauern, welche die Grenze des Schlosses bilden, sammt Schloßbühl, laut gerichtlicher Schätzung taxirt zu 11 300 fl. zu je ½ an seine Erben: Jenny, Karl, Hildegard und Hildegund v. L., die unterm 2. 7. 1855 deschlos- sen, das Alte Schloß in ungeteilter Gemeinschaft zu belassen, während das übrige Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt wurde. K. u. B VIII S 44e ft. u ſo kI) aim 15 April 1856 Verkaufte Karl v. L. seinen Anteil um 2500 fl. an seine Stiefmutter Jenny(K. u. T.-B., VIII. Eintrag Nr. 190 V. 16. 6. 1858, S. 504 ff.), und nach ihrem Ableben am 29. 12. 1859 in Münster i. W.(beige⸗ setzt in der Familiengruft zu Roxel) erbten Hilde-
gard und Hildegund von ihr auch die zweite Hälfte des Alten Schlosses, nachdem ihnen schon früher durch Erbschaft von ihrer TanteNette auch das sog.Fürstenhäusle im Rebgute Fugger, tax. zu 150 fl. zugefallen war(K. u. T.-B., IX, Eintrag e
Durch Vertrag vom 18. 9. 1877(K. u. T.-B., XIII, Eintrag Nr. 97 V. 3. 10. 1877, S. 401 ff.) verkaufen dann Laßbergs Töchter das Alte Schloß für 12 000 Mark an Dr. Karl, Ritter und Edler, Ma yvyer Von Mayerfels, Kammerherrn Sr. Maj. des Königs von Bayern. Dabei behalten sie sich im oberen Stocke auf beliebige Zeit das Wohnrecht für sich und ihre persönliche Bedienung vor. Wür⸗ den sie oder die Überlebende von ihnen darauf Verzichten Was nie geschah: Hildegund starb am 14. Mai 1909, Hildegard am 30. Juli 1914 580 hätte der Käufer weitere 12 000 M. zu zahlen. Die Verkäuferinnen übernehmen auch die Unter- haltung des Gartens in seinem derzeitigen Zu- stande. Die Einrichtung des ehemaligen Archivs und Turmzimmers(LCaßbergs Büchersaal und Stu- dierzimmer), ebenso sämtliche altdeutsche Truhen, alle alten Gewehre, Möbel und Waffen und end- lich den Pelikan-Vogel aus Holz überlassen sie unentgeltlich dem Käufer, während die v. Laßberg- sche Armbrust mit der Winde und die Herodias- stickerei ihr Eigentum bleiben, jedoch unter Ein- räumung eines Vorkaufsrechtes der Sammlung des Käufers einverleibt werde. Und damit dem Ernste der Scherz nicht fehle: Das Halten von Hunden ist den Verkäuferinnen untersagt! Nach dem Jode des Herrn v. Mayerfels am 8. 2. 1883 über übernimmt auf Grund der Gemeinschaftsteilung Vom 2. 5. 1884(K. u. T.-B., XIV, Eintrag Nr. 109 ,16. 5. 1884, S. 831 fl.) seine Witwe Regina, geb. Menges, gemäß dem ihr testamentarisch eingeräum- ten Rechte das Alte Schloß(mit dem Wohnungs- recht der Fräulein v. Laßbergſ) zum Schätzungs⸗ Werte von 30 000 M. Durch Kaufvertrag vom 16. 12. 1910 geht es um denselben Preis auf ihre Tochter, Erau Ida von Miller, geb. Edle Mayer von Mayerfels, Rentierwitwe in Meersburg, und nach deren Tode(21. 8. 1939) durch Erbschaft auf ihre Tochter Maria, geb. von Miller, Ehefrau des Archi⸗ tekten Hubert Naeßl in Meersburg über.
Am Strand
Ruhlos über Sand und Kieſel zieht das leiſe Spiel der Wellen, die wie Silberfiſche ſchnellen und verſprühen als Gerieſel.
Aber ehe ſie vergehen,
ſchreiben ſie die flücht'gen Zeichen ihres Wogens in den weichen Uferſand, wo ſie verwehen.
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Wir auch kommen ſo und graben unſre Spur dem Lebensſtrande ein mit wichtigem Gehaben.
Und wir wollen es nicht glauben, daß die Schrift auf weichem Sande eines Windes Hauch kann rauben.
Max Rieple
S