Vorbemerkung.Hofrath Forsboom Brentano zu Frankfurt Hat in Verbindung mit Mitgliedern des Mannheimer Handels—ſtandes um die Erlaubniß zur Errichtung einer badiſchen Kredit- und Giro-Bank, deren Hauptſitz in Mannheimſein ſoll, nachgeſucht und zu dem Ende der großherzoglichen Regierung einen Statutenentwurf(Anlage.) nebſtNachtrag hiezu(Anlage II.) zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.Von der großherzoglichen Regierung iſt, nachdem der Statutenentwurf vorderſamſt dem Induſtrieverein undmehreren Handelskammern zur Aeußerung zugeſtellt war, die vorläufige Prüfung deſſelben durch eine aus Räthender Miniſterien der Juſtiz, des Innern und der Finanzen und aus dem Direktor der Amortiſationskaſſe gebildeteCommiſſion angeordnet worden.Dieſe Commiſſion hat einen neuen Statutenentwurf(Anlage III.) ausgearbeitet, über denſelben den HofrathForsboom ſammt einigen der mit ihm verbundenen inländiſchen Handelsleute gehört, ſodann die Ergebniſſe ihrerVerhandlungen unter Anſchluß einer von den Unternehmern eingereichten Verbalnote(Anlage IV.) mit Bericht(Anlage.) zur Schlußfaſſung eingereicht.Die großherzogliche Regierung, den mächtigen Einfluß einer Bank auf die Wohlfahrt des Landes nicht ver—kennend, will nun, bevor ſie ihre endliche Entſchließung faßt, noch weitere Sachverſtändige aus dem Gelehrten—und Handelsſtande vernehmen. Dieſe ſollen ſammt der eben erwähnten Miniſterialcommiſſion dahier zuſammentreten und es ſoll dieſe Verſammlung unter dem Vorſitze des Präſidenten des Finanzminiſteriums nach ſorgfältigerBerathung begutachten, ob und unter welchen Bedingungen die Errichtung einer Kredit- und Giro-Bank zu geſtattenſein möchte. Damit ſich die Sachverſtändigen für dieſe ihre Aufgabe vor dem Zuſammentritte dahier gründlichvorbereiten können, hat man für angemeſſen erachtet, die in den Anlagen I. bis V. folgenden Aktenſtücke zu ihremvertraulichen Gebrauche drucken, auch in der Anlage VI. eine Ueberſicht der Fragen beifügen zu laſſen, derenBeantwortung vorzugsweiſe entſcheidend ſein wird. Daß es übrigens ganz unbenommen bleibe, noch weitere, denGegenſtand betreffende Punkte zur Sprache zu bringen, verſteht ſich von ſelbſt.Karlsruhe, im Mai 1847.Miniſterium der Finanzen.