Anlage zum Protocollüber dieBerathungen in Betreff der Errichtung einer Bankim Großherzogthum Baden,enthaltendVetter-Köchlin's Aufſatz über die Bankfrage im Allgemeinen.Die Einberufung von Sachverſtändigen aus dem Gelehrten- und Handelsſtande, um ſolche überentſcheidende Fragen bezüglichauf die Errichtung einer badiſchen Bankzu vernehmen, bevor die Großherzogliche Regierung ihre endliche Entſchließung faßt, erkenne ich dankbarals eine zur umſichtigen und reiflichen Erwägung der wichtigen Angelegenheit dienliche Maßregel. Siewürde jedoch nach meiner Anſicht ihren Zweck vollſtändiger erreichen, wenn:1) die Wahl der Sachverſtändigen aus der Zahl der Induſtriellen und Handelsleute demInduſtrievereine und den Handelskammern überlaſſen worden;2) die Sammlung der Aktenſtücke durch die Aufnahme der Aeußerungen des Induſtrievereinsund der zum Gutachten aufgeforderten Handelskammern, ſowie durch die betreffenden Ver⸗handlungen beider landſtändiſchen Kammern vervollſtändigt;3) wenn dieſe Sammlung der Oeffentlichkeit übergeben worden wäre.Jedenfalls glaube ich im Intereſſe der Sache, in welcher ich eine Lebensfrage für die Induſtrie undden Handel Badens erkenne, die Bitte ſtellen zu müſſen:„die Großherzogliche Regierung wolle das Protocoll über die Verhandlungen der gegenwärtigen„Verſammlung drucken und dem Induſtrievereine wie den Handelskammern zur Begutachtung„mittheilen laſſen.“Ich unterſtelle dabei, daß der Gegenſtand nicht als vertrauliche Mittheilung betrachtet, ſondern vordas Forum der Oeffentlichkeit gebracht werde, wie dief in andern Ländern, welche uns in der Pflege dermateriellen Intereſſen vorangeeilt ſind, bei ähnlichen Unterſuchungen zum allgemeinen Nutzen zu geſchehen pflegt.Den Anlaß zu meiner Bitte ſchöpfte ich hauptſächlich aus dem Berichte der Großherzogl. Miniſterial⸗Commiſſion, welcher als einzige Meinungsäußerung über die Haupfragen, auf welche es bei Errichtungeiner Bank ankömmt, den Aktenſtücken einverleibt iſt.