Anlage zum Protocoll über die Berathungen in Betreff der Errichtung einer Bank im Großherzogthum Baden, enthaltend Vetter-Köchlin's Aufſatz über die Bankfrage im Allgemeinen. Die Einberufung von Sachverſtändigen aus dem Gelehrten- und Handelsſtande, um ſolche über entſcheidende Fragen bezüglich auf die Errichtung einer badiſchen Bank zu vernehmen, bevor die Großherzogliche Regierung ihre endliche Entſchließung faßt, erkenne ich dankbar als eine zur umſichtigen und reiflichen Erwägung der wichtigen Angelegenheit dienliche Maßregel. Sie würde jedoch nach meiner Anſicht ihren Zweck vollſtändiger erreichen, wenn: 1) die Wahl der Sachverſtändigen aus der Zahl der Induſtriellen und Handelsleute dem Induſtrievereine und den Handelskammern überlaſſen worden; 2) die Sammlung der Aktenſtücke durch die Aufnahme der Aeußerungen des Induſtrievereins und der zum Gutachten aufgeforderten Handelskammern, ſowie durch die betreffenden Ver⸗ handlungen beider landſtändiſchen Kammern vervollſtändigt; 3) wenn dieſe Sammlung der Oeffentlichkeit übergeben worden wäre. Jedenfalls glaube ich im Intereſſe der Sache, in welcher ich eine Lebensfrage für die Induſtrie und den Handel Badens erkenne, die Bitte ſtellen zu müſſen: die Großherzogliche Regierung wolle das Protocoll über die Verhandlungen der gegenwärtigen Verſammlung drucken und dem Induſtrievereine wie den Handelskammern zur Begutachtung mittheilen laſſen. Ich unterſtelle dabei, daß der Gegenſtand nicht als vertrauliche Mittheilung betrachtet, ſondern vor das Forum der Oeffentlichkeit gebracht werde, wie dief in andern Ländern, welche uns in der Pflege der materiellen Intereſſen vorangeeilt ſind, bei ähnlichen Unterſuchungen zum allgemeinen Nutzen zu geſchehen pflegt. Den Anlaß zu meiner Bitte ſchöpfte ich hauptſächlich aus dem Berichte der Großherzogl. Miniſterial⸗ Commiſſion, welcher als einzige Meinungsäußerung über die Haupfragen, auf welche es bei Errichtung einer Bank ankömmt, den Aktenſtücken einverleibt iſt.