Anlage IV.Verbal- Note.Auf den Grund des bezüglich ihres Geſuchs um Coneeſſion zur Errichtung einer Bank im Grof-herzogthum Baden ſtattgehabten Zuſammentritts mit der verehrlichen Miniſterialkommiſſion Haben die ge-horſamſt Unterzeichneten die Ehre, am Fuße dieſes die Hauptmomente zu bezeichnen, welche zur Ausführungdieſes Unternehmens ihnen theils nothwendig, theils wünſchenswerth erſcheinen.Nachdem man über dieſe Hauptpunkte zur Einigung gelangt ſein wird, möchte die Vereinbarungüber untergeordnete Punkte wohl keinen Schwierigkeiten mehr zu begegnen haben, weßhalb auch das gezhorſamſte Geſuch an höchſtverehrliche Miniſterialkommiſſion ergeht, einſtweilen bei höchſter Staatsbehördeeine gnädigſte Entſcheidung über dieſe Hauptpunkte geneigteſt erwirken und uns ſolche mittheilen zu wol⸗len, um demnächſt darauf hin definitive Verhandlungen zu begründen.Hochachtungsvoll haben die Ehre zu ſeinDie Repräſentanten des Conſortiums zur Errichtung einer Bank im Großherzogthum BadenFrankfurt a. M. und Mannheim, den 13. März 1847.gez. Forsboom-Brentano.gez. W. H. Ladenburg und Söhne.gez. Friedr. Lauer, sen.Haupt⸗Punkte,welche hinſichtlich des kommunizirten Bank⸗Statuten⸗Entwurfs nach bezüglicher höchſter Entſcheidung zurweiteren Verſtändigung hervorgehoben werden.1.:Die Einzeichnungen im Großherzogthum Baben Hätten in den Hauptplägen gegen fofortige Hinter-legung von 10%% in baar ober foliben Papieren bis zur Summe von 2 Millionen Gulben zu gefhehen.Hiefür würde ein Tag beſtimmt, nachdem 14 Tage vorher die deßfallſige Bekanntmachung erlaſſenworden.2.Die Bankgründer haben in Gemeinſchaft mit einem Regierungskommiſſär die Einzeichnungen zuprüfen und die Repartition zu beſtimmen. Dabei ſollen alle gezeichneten Beträge bis 5000 fl. vor Allem,wenn thunlich, zu voll berückſichtigt werden und eine etwa nöthig werdende Reduktion nur bei den Sum⸗men über 5000 fl. eintreten.3.Das Bankkapital wird auf 5 Millionen Gulden feſtgeſetzt, wovon 3 Millionen als Aktien Lit. A.zu voll einbezahlt werden und die übrigen 2 Millionen als Aktien Lit. B. eine ſofortige Anzahlung von