a p Von der Anſicht ausgehend, daß nur eine Verpflichtung zur Annahme der Noten als Wechſelzahlung in Frankfurt die nöthige Garantie für den regelmäßigen Notenumlauf gewähre, ſtellt nun ein Mitglied den Antrag, man möge die vorgelegte Frage in der Faſſung zur Abſtimmung bringen, daß als Bedingung der Genehmigung der Notenausgabe durch die projektirte Bank verlangt werde, daß die Unternehmer zuvor die Nachweiſung liefern, daß die Noten der Bank als Wechſel⸗Zahlungsmittel in Frankfurt anerkannt würden. Einen zweiten Antrag ſtellte ein anderes Mitglied, dahin gehend, das Recht der Notenausgabe der Bank dann zu bewilligen, wenn ohne Anerkennung der Banknoten als Wechſelzahlung für deren Rea liſirung in Frankfurt Vorſorge getroffen werde. Allen geäußerten Bedenken gegenüber wurde andrerſeits geltend gemacht, die Noten dürften überall, auch in Frankfurt und an anderen Plätzen der Annahme ſicher ſein, ſobald ſie der badiſche Staat in ſeinen Kaſſen annehme. Die Sache ſei von ſolcher Wichtigkeit und der Nutzen einer Bank mit Notenemiſſion ſo bedeutend, daß es ſich jedenfalls lohne, wenigſtens einen Verſuch zu deren Errichtung zu machen. Im ſchlimmſten Falle ſei Baden ohne das Ausland bedeutend genug, um einen mäßigen Notenumlauf ertragen zu können. Man brauche nicht gleich mit der vollen Notenemiſſion anzufangen; zuerſt im Kleinen be gonnen, werde das Geſchäft von ſelbſt die Möglichkeit ſeiner weiteren Ausdehnung auf ſolider Grundlage darthun. Man ſolle nicht die großen Vortheile außer Augen ſetzen, welche eine Bank als Kreditinſtitut, namentlich durch ihr bequemes und leicht transportables Zahlungsmittel dem Land bieten könne. Wenn behauptet worden ſei, Papiergeld ſei vorzüglicher als Banknoten, ſo lehre dagegen die Ge ſchichte, daß erſteres in Zeiten der Gefahr eines Staates jederzeit Verluſt gebracht habe. Eine gut geleitete Bank ſei vor Entwerthung ihrer Noten in Zeiten einer politiſchen Gefahr viel geſicherter. Die ungünſtigen Bemerkungen gegen die Bank überhaupt und namentlich gegen die Banknoten rührten ſo bemerkt ein Redner wohl daher, daß die Verſammlung meiſt aus Banquiers beſtehe, welche mit Recht in der Bank theilweiſe einen Coneurrenten erblickten; der Fabrikant und Waarenkaufmann werde und müſſe anders urtheilen. Dieſe letzte Bemerkung rief mehrere Erwiederungen hervor. Insbeſondere entgegneten einige Mit- glieder, daß ſie keine Banquiers, ſondern Fabrikanten ſeien und daß ſie doch gegen das Projekt einer Notenbank ohne die ihnen nöthig ſcheinenden Garantieen ſich ausſprechen müßten; und auch diejenigen Mitglieder der Verſammlung, welche Bankgeſchäfte betreiben, verwahrten ſich gegen den Vorwurf, daß ſie ſich in ihren Anſichten von ihrem Intereſſe leiten ließen. Würden ſie dies thun, ſo müßten ſie vielmehr wie oben ſchon geäußert worden und wie zudem ſehr nahe liegende Beiſpiele zeigen für eine Noten bank mit möglichſt erweiterter Befugniß zur Notenausgabe ſich erklären. Was ſie einerſeits durch die Concurrenz der Bank verlieren könnten, würden ſie andrerſeits reichlich als Vermittler gewinnen. Abſtimmung. Nach dem Schluß der Discuſſion wurde von dem Präſidium die Frageſtellung beſtimmt und geäußert: Man werde nach dem Verlaufe der Verhandlung die vorgelegte Frage in vier Fragen zerlegen und über jede beſonders abſtimmen müſſen, in der Weiſe, daß man von der weiteſten zur engeren und engſten übergeht. Frage 1. Soll der Bank das ausſchließende Recht gegeben werben, ein Papierz circulationsmittel zu ereiren? Dieſe Frage wurde von allen Anweſenden einſtimmig verneint. Frag 9* Kufe Knippenberg. Knippenberg. Vetter-Köchlin. Knippenberg. Kuenzer Speyerer. Hohenemſer, Kuſel. Zimmern.