theiiſch geübt wird und keine unproductiven oder ſchwindelhaften Geſchäfte begünſtigt, ſchadet aber, wenn ſie dem einen Gewerbsmanne Vorſchub thut, dem anderen dagegen durch Verweigerung des gleichen Vor theils die Concurrenz erſchwert, oder ſich auf Wechſel erſtreckt, welche nicht auf Waarengeſchäften beruhen; wie Bankverwaltungen nicht ſelten die mächtigen Aktionäre und deren Freunde begünſtigen, während ſie deren Concurrenten zurückweiſen und um ein müßiges Kapital zinstragend zu machen durch Dis contirung bodenloſer Wechſel oder durch niedrigen Discont zu Unternehmungen anregen, wozu weder Ka pital und Geſchick, noch Bedürfniß vorhanden iſt. Fauſtpfanddarlehen, ſofern ſie dem Entleiher aus einer augenblicklichen Verlegenheit helfen oder ihm die Mittel verſchaffen, um einen günſtigen Zeitpunkt oder eine vortheilhafte Conjunctur zum Einkaufe zu benutzen, thun gute Dienſte, wogegen ſie, der Verſchwendung oder Glücksjägerei gewährt, nicht nur wirth ſchaftlich, ſondern auch ſittlich nachtheilig wirken. Fauſtpfanddarlehen auf Fabrifate bei Mangel an Mb- ſatz, ſo erſprießlich ſie der Induſtrie zu ſein ſcheinen, ſofern ſie die Fortſetzung des Geſchäftsbetriebs er möglichen, ſind dennoch ſehr bedenklich, weil ſie leicht die Ueberproduktion begünſtigen und die Kriſe derge ſtalt ſteigern, daß der Fabrikation bald nur deſto engere Schranken geſetzt und die Waaren bei der ver mehrten Verlegenheit um jeden Preis losgeſchlagen werden müſſen. Das Contoeurrentgeſchäft der Banken iſt in mehrfacher Hinſicht vortheilhaft. Die Kaſſenvorräthe, welche ſich die Geſchäftsleute in Ermanglung deſſelben halten müßten, ſammeln ſich bei der Bank zu pro duktiven Kapitalien; da, wenn ſie vereint ſind, ein Theil derſelben für die täglichen Anforderungen hin reicht, der Mehrbetrag aber zu anderweiten Bankgeſchäften verwendet wird. Der Geſchäftsmann iſt der Mühe entledigt, ſeine Forderungen einzuziehen; er iſt ſicher vor Entwendung und ſpart das Kaſſengeſchäft. Statt baar zu zahlen, gibt er nur eine Anweiſung auf die Bank, welche wieder nicht ſelten die Forderung durch bloſe Gutſchrift auf dem Konto des Inhabers der Anweiſung berichtigt. Dieſe Wirkung iſt gleich, ob die Bank dem Einleger von ſeinem Guthaben Zinſen vergütet, oder nicht. Sofern dieſe aber weit zahl reichere und ſtärkere Einlagen erwarten darf, wenn ſie Zinſen bezahlt, ſo iſt dies in volkswirthſchaftlicher Beziehung nur in dem Falle ein neuer Nutzen, wenn es an anderer, eben ſo guter Gelegenheit zur vor übergehenden verzinsbaren Unterbringung ſolcher Baarſchaften fehlte. Die Bewahrung der Urkunden und Koſtbarkeiten in den Bankgewölben erhöht die Sicherheit des Eigenthums und gereicht insbeſondere Reiſenden zu großer Beruhigung. In Gold und Silber handeln die Banken, zunächſt um für ihr Bedürfniß in dieſen Metallen zu ſorgen, zugleich aber mit der Bedachtnahme, erheblichen Schwankungen des Gold- und Silberpreiſes ent gegen zu wirken. Wenn eine Bank Darlehen auf Unterpfand gibt, ſo überſchreitet ſie eigentlich den kaufmänniſchen Geſchäftskreis der Banken und tritt mit einem Theile ihres Kapitals in die Reihe der Kapitaliſten. Iſt ihr Kapital für die kaufmänniſchen Geſchäfte zu groß, ſo mag es gut ſein, daß ſie den Ueberſchuß auf Unterpfand anlegt; ſie begegnet dadurch dem Reize, ihr Kapital durch erleichterte Wechſeldiscontirung oder Fauſtpfanddarlehen nutzbar zu machen und ſo Unternehmen ohne ſichere Grundlage hervorzurufen. Für die Eigenthümer der Liegenſchaften entſpringt daraus der Vortheil, daß ſie ihren Kapitalbedarf zu billigen Bedingungen erhalten. Die Bank muß ſich aber hüten, in ihren Darlehen auf Unterpfand die Grenze des zu kaufmänniſchen Geſchäften entbehrlichen Kapitals zu überſchreiten, da ſie ſo wenig mit Sicherheit erwarten kann, ſolche Darlehen nach Bedürfniß zurückzuerhalten, als ein raſcher Umſatz dem Weſen hypo⸗ thekariſcher Darlehen entſpricht.