. Q | | | [l l i ya Helferich Rau. Speyerer. Preſtinari Rau. Speyerer. Knippenberg. Köchlin-Benckiſer. Kuſel. Kuſel. Vetter-Köchlin. =- A 1) Bezüglich der Gefahren, welche aus der Annahme der Noten in den Staatskaſſen entſtehen. Was zuvörderſt das Weſen der vom Staate zu übernehmenden Verpflichtung betrifft, ſo wird gezeigt, daß dieſe eigentlich eine Verbürgung für die Noten gegen alle Inhaber derſelben ſei, weil der Staat unter allen Umſtänden, ſelbſt wenn die Bank zahlungsunfähig werde, ſich der Annahme nicht überheben könne, wenn er ſie einmal zugeſagt habe. Der Staat, fügen Andere hinzu, könne dann auch nicht umhin, bei ſeinen Ausgaben ſich der eingenommenen Noten zu bedienen; er müſſe ſeine Beamten, Gläubiger ꝛc. nöthigen, dieſelben anzunehmen, und es entſtehe ein Zwang, während doch der Umlauf der Noten der freien Wahl überlaſſen ſein ſollte. Schon in gewöhnlichen Zeiten könne es geſchehen, daß die Empfänger ihre Noten nicht ohne Verluſt anbringen; ſchlimmer aber ſei es, wenn die Bank in Verluſte und Verlegenheiten geräth, ihre Noten nicht mehr einlöſen kann oder ſogar zur Liquidation gezwungen iſt. Die Staatkaſſe werde dann mit Noten überfüllt werden, mit denen ſie im Auslande gar nichts auszurichten vermöge und im Inlande weniger als ſonſt; alle gezwungenen Empfänger werden in großen Schaden geſtürzt und die Wirkſamkeit der Regierung werde geſchwächt. Denke man ſich nur eine Kriegsgefahr, wie ſie bei irgend einem plötzlichen Ereigniß im europäiſchen Staatsleben leicht eintreten kann, einen plötzlichen Ueberlauf der Bank, wobei es derſelben phyſiſch unmöglich iſt, einzulöſen, weil eben ihr Münzvorrath nie zur Einziehung aller Noten zureicht, ſo ſei eine Entwerthung der Noten zu erwarten, und dieſe ſetze den Staatshaushalt in eine ſchlimme Lage, wenn der Staat Bürge der Bank iſt. Solche Zuſtände ſeien auch bei aller Vorſicht nicht zu vermeiden und beunruhigend genug, auch wenn nicht gerade ein großer Verluſt am Kapital der Bank bevorſteht. Die Regierungsaufſicht ſchütze nicht gegen alle Fehlgriffe, z. B. gegen Discontiren von unſicheren Wechſeln. Der Staat führe in ſeinem Finanzweſen eine große Wirthſchaft von etwa 15 Millionen Gulden Einkünften und Ansgaben, ohne die Schuldenverwaltung, und würde, abgeſehen von ſeiner Bürgſchaft, von einer Entwerthung der Noten ſchon in viel höherem Grade als jede andere Wirthſchaft betroffen. Vor ſolchen Verluſten habe die Regierung als Verwalterin der Gelder der Geſammtheit dieſe zu bewahren. Was den Kredit der Bank betrifft, ſo würde dieſer ſehr leiden, wenn der Staat die Einlöſung der bei ihr einge gangenen Noten von ihr forderte. Gegen dieſe Sätze wird von andern Mitgliedern eingewendet, man ſolle nicht gerade an die ſchlimmſten Fälle, an entfernte Möglichkeiten denken, da dergleichen ſehr ſelten ſich ereigne; man ſolle nicht ſo ängſtlich ſein, ſondern vielmehr Vertrauen haben. Es wird verſucht, zu beweiſen, daß es ſo ſchlimm gar nicht wohl werden könne, weil nicht leicht eine ſolche Menge von Noten, als man vorausgeſetzt hat, z. B. drei Millionen der Staatskaſſe zufließen könnte. Diejenigen, welche dem Staate zu zahlen haben, feien ja nicht gerade Beſitzer von Noten; die Staatseinkünfte gehen allmählig ein, und wenn monatlich etwa 1,200,000 fl. eingenommen und ausgegeben werden, ſo könne ſich jener beträchtliche Notenvorrath nicht anhäufen. Der Staat werde bei einem fehlerhaften Verfahren der Bank höchſtens vielleicht-300,000 fl. verlieren können; die gute Verfaſſung der Anſtalt, die Vorſicht der Cenſoren und die Ueberwachung durch Staatsbeamte gäben hinreichende Beruhigung. Würden die Noten nicht auf Summen unter 50 fl. geſtellt ſo ſei ein zu heftiger Andrang ſchon weniger wahrſcheinlich; es ſei überhaupt ſogar möglich, daß die Noten wenig an die Staatskaſſe gelangen, weil man ſie zum Gebrauche bequem findet und im Verkehr benutzt. Selbſt ein eintretender Verluſt würde doch den Staatskredit nicht erſchüttern, der durch die großen Eiſen bahnunternehmungen nicht gelitten hat. Wenn der Staat kein Bedenken getragen habe, 34 Millionen Gulden für Eiſenbahnbauten zu verwenden, ſo dürfe er ſich auch der Möglichkeit eines kleinen Verluſtes