2 B—von einer im Intereſſe des Landes gegründeten Bank ausſetzen. Ferner merde eine kluge Bankverwal⸗tung unter bedrohlichen Umſtänden ihre Notenausgabe zu beſchränken wiſſen. Es werde endlich möglichſein, daß ſich ohne Nachtheil für den Kredit der Bank eine Anordnung treffen läßt, nach der die Staats⸗kaſſe nicht gerade unter allen Umſtänden die Noten anzunehmen hätte, ſondern nur ſo lange jene Anſtaltniht durch außerordentliche Ereigniſſe erſchüttert iſt. In jedem Falle folge aus der Annahme der Notenbei den Staatskaſſen nicht, daß der Staat die Noten wieder als Zahlungsmittel verwende, Da er jederzeitBaarſchaft dafür von der Bank erheben könne.Dieſen Aeußerungen wird außer den ſchon oben angegebenen Gründen noch Folgendes entgegengehalten:Es kämen— wie oben ſchon bemerkt worden— neben den laufenden Einkünften noch andere Zah—⸗lungen in die Staatskaſſe vor, die es möglich machen, in kurzer Zeit ſehr große Summen in geſunkenenNoten dorthin fließen zu laſſen. Man denke an die anſehnlichen Zollkredite, an die ausſtehenden Kauf-ſchillinge von Domänen und an die Zehntablöſungskapitalien; auch ſeien die direkten Steuern nicht inzwölf, ſondern in ſechs Raten zu bezahlen. Daß man an die ſchlimmſten Fälle ſchon in guten Zeitendenkt, ſei ganz zweckmäßig. Vorſicht ſei eine Tugend jedes Geſchäftsmannes, in Staatsangelegenheitenaber doppelt nöthig.Ein Mitglied erinnert, der Staat könne, wenn er die Noten nicht vollſtändig annehmen wolle, etwadoch geſtatten, daß bei jeder Zahlung an ihn 10—15 Procent der Summe in Noten entrichtet werden dür⸗fen, wodurch die Gefahr ſich ſehr vermindere.Die Verminderung der Gefahr durch eine ſolche Vorſchrift wird zugegeben; aber es wird zagleichdie Umſtändlichkeit einer ſolchen Einrichtung und die Schwierigkeit der Controle der Kaſſenbeamten an—gedeutet. Es wird ferner darauf aufmerkſam gemacht, wie es wirken würde, wenn der Staat, ohne eineVerbindlichkeit auf ſich zu nehmen, doch freiwillig die Noten zeitweiſe, wie er es für unnachtheilig hält, inſeinen Kaſſen zulaſſen wollte. Es wird gezeigt, daß dieß als unthunlich erſcheine, weil, wenn man eseine Zeit lang ſo gehalten hat, die Regierung gewiſſermaßen moraliſch gebunden iſt, und falls ſie die An—nahme plötzlich verweigert, zugleich der Bank in der öffentlichen Meinung einen ſchweren Stoß verſetze.2) In Hinſicht auf die Nothwendigkeit eines ſolchen Zugeſtändniſſes für die Bank wird von mehrerenMitgliedern verſichert, die Annahme der Noten in den Staatskaſſen ſei eine Lebensbedingung für die Bank—Man moöͤge ſich darüber nicht täuſchen, ohne dieß Zugeſtändniß komme die Bank nicht zu Stande, es findeſich die Zahl von Aktionären nicht. Nur bei Geſchäftsleuten möchten die Noten noch Zugang erhalten, imAllgemeinen würde ihnen das Vertrauen fehlen, wenn der Staat von vorne herein Mißtrauen gegen dieBank an den Tag lege. Wer die Bank für nützlich halte, wer ihre Errichtung befördern wolle, der ſolleihr auch dieſe Begünſtigung gönnen. Die Kapitaliſten ſeien heut zu Tage vorſichtig, neuere Erfahrungenbei verſchiedenen gewerblichen Unternehmungen hätten ihnen zur Warnung gedient; ſie würden daher, wennman jenes Zugeſtändniß verſage, nicht ſo leicht auf die Bank eingehen. Man ſolle die Bank recht wollenoder ſie ganz fallen laſſen. Zudem ſei die Anſicht unrichtig, daß der Staat der Bank fremd gegenüber—ſtehen ſoll; die Zeit ſei vorüber, wo ein König im Gefühle ſeiner Herrſchermacht ſprach: Tétat Cest moi;jetzt denke man hierüber anders und erkenne, daß die Wohlfahrt der Einzelnen mit der des Staates innigverwebt iſt; man könnte vielmehr ſagen: der Staat ſind wir Alle.Hierauf erwiedern Andere, die Bank müſſe ja nicht unter allen Bedingungen zu Stande kommen;man könne ſie verſtändigerweiſe nur ſo wünſchen, wie es für die Geſammtheit zuträglich ſei; ſie könne,10Vetter-Köchlin.Speyerer.Bimmer.Kuenzer.Preſtinari.Knippenberg.Kufel.Mayer.Vetter⸗Köchlin.Preſtinari.Zimmern.