2 B von einer im Intereſſe des Landes gegründeten Bank ausſetzen. Ferner merde eine kluge Bankverwal⸗ tung unter bedrohlichen Umſtänden ihre Notenausgabe zu beſchränken wiſſen. Es werde endlich möglich ſein, daß ſich ohne Nachtheil für den Kredit der Bank eine Anordnung treffen läßt, nach der die Staats⸗ kaſſe nicht gerade unter allen Umſtänden die Noten anzunehmen hätte, ſondern nur ſo lange jene Anſtalt niht durch außerordentliche Ereigniſſe erſchüttert iſt. In jedem Falle folge aus der Annahme der Noten bei den Staatskaſſen nicht, daß der Staat die Noten wieder als Zahlungsmittel verwende, Da er jederzeit Baarſchaft dafür von der Bank erheben könne. Dieſen Aeußerungen wird außer den ſchon oben angegebenen Gründen noch Folgendes entgegen gehalten: Es kämen wie oben ſchon bemerkt worden neben den laufenden Einkünften noch andere Zah lungen in die Staatskaſſe vor, die es möglich machen, in kurzer Zeit ſehr große Summen in geſunkenen Noten dorthin fließen zu laſſen. Man denke an die anſehnlichen Zollkredite, an die ausſtehenden Kauf- ſchillinge von Domänen und an die Zehntablöſungskapitalien; auch ſeien die direkten Steuern nicht in zwölf, ſondern in ſechs Raten zu bezahlen. Daß man an die ſchlimmſten Fälle ſchon in guten Zeiten denkt, ſei ganz zweckmäßig. Vorſicht ſei eine Tugend jedes Geſchäftsmannes, in Staatsangelegenheiten aber doppelt nöthig. Ein Mitglied erinnert, der Staat könne, wenn er die Noten nicht vollſtändig annehmen wolle, etwa doch geſtatten, daß bei jeder Zahlung an ihn 1015 Procent der Summe in Noten entrichtet werden dür⸗ fen, wodurch die Gefahr ſich ſehr vermindere. Die Verminderung der Gefahr durch eine ſolche Vorſchrift wird zugegeben; aber es wird zagleich die Umſtändlichkeit einer ſolchen Einrichtung und die Schwierigkeit der Controle der Kaſſenbeamten an gedeutet. Es wird ferner darauf aufmerkſam gemacht, wie es wirken würde, wenn der Staat, ohne eine Verbindlichkeit auf ſich zu nehmen, doch freiwillig die Noten zeitweiſe, wie er es für unnachtheilig hält, in ſeinen Kaſſen zulaſſen wollte. Es wird gezeigt, daß dieß als unthunlich erſcheine, weil, wenn man es eine Zeit lang ſo gehalten hat, die Regierung gewiſſermaßen moraliſch gebunden iſt, und falls ſie die An nahme plötzlich verweigert, zugleich der Bank in der öffentlichen Meinung einen ſchweren Stoß verſetze. 2) In Hinſicht auf die Nothwendigkeit eines ſolchen Zugeſtändniſſes für die Bank wird von mehreren Mitgliedern verſichert, die Annahme der Noten in den Staatskaſſen ſei eine Lebensbedingung für die Bank Man moöͤge ſich darüber nicht täuſchen, ohne dieß Zugeſtändniß komme die Bank nicht zu Stande, es finde ſich die Zahl von Aktionären nicht. Nur bei Geſchäftsleuten möchten die Noten noch Zugang erhalten, im Allgemeinen würde ihnen das Vertrauen fehlen, wenn der Staat von vorne herein Mißtrauen gegen die Bank an den Tag lege. Wer die Bank für nützlich halte, wer ihre Errichtung befördern wolle, der ſolle ihr auch dieſe Begünſtigung gönnen. Die Kapitaliſten ſeien heut zu Tage vorſichtig, neuere Erfahrungen bei verſchiedenen gewerblichen Unternehmungen hätten ihnen zur Warnung gedient; ſie würden daher, wenn man jenes Zugeſtändniß verſage, nicht ſo leicht auf die Bank eingehen. Man ſolle die Bank recht wollen oder ſie ganz fallen laſſen. Zudem ſei die Anſicht unrichtig, daß der Staat der Bank fremd gegenüber ſtehen ſoll; die Zeit ſei vorüber, wo ein König im Gefühle ſeiner Herrſchermacht ſprach: Tétat Cest moi; jetzt denke man hierüber anders und erkenne, daß die Wohlfahrt der Einzelnen mit der des Staates innig verwebt iſt; man könnte vielmehr ſagen: der Staat ſind wir Alle. Hierauf erwiedern Andere, die Bank müſſe ja nicht unter allen Bedingungen zu Stande kommen; man könne ſie verſtändigerweiſe nur ſo wünſchen, wie es für die Geſammtheit zuträglich ſei; ſie könne, 10 Vetter-Köchlin. Speyerer. Bimmer. Kuenzer. Preſtinari. Knippenberg. Kufel. Mayer. Vetter⸗Köchlin. Preſtinari. Zimmern.