ſei die Uebernahme der Verpflichtung für den Staat, zumal bei der geographiſchen Lage des Großherzog—thums. Irgend ein den Geldmarkt erſchütterndes Ereigniß könne die Noten in ganz ungewöhnlichen Maſſenin die Staatskaſſen führen; der Baarfond der Bank, auf außerordentliche Fälle nicht berechnet, könne er⸗ſchöpft ſein; der Staat beſitze dann Noten, die er nicht realiſiren könne, gerade in einer Zeit, in der ermuthmaßlich mehr als ſonſt an Baarmitteln beſitzen ſollte. Für die Bank ſei eine Verpflichtung der Staats—kaſſen zur Notenannahme nicht erforderlich, wie ſchon das Beiſpiel der Leipziger und der franzöſiſchenBank zeige. Beide machten ohne jene Verpflichtung, die franzöſiſche Bank außerordentlich große, die Leip—ziger ſehr anſehnliche Geſchäfte. Selbſt der erſte Entwurf von Forsboom enthalte von einer Verpflich—tung der Staatskaſſen überall nichts; nur im Nachtrag ſei auch noch dieſes Zugeſtändniß verlangt. Durchdas Beiſpiel von Oeſterreich, Preußen und Bayern würde es, wie ſchon bemerkt, keineswegs gerechtfertigt.Und wenn der Staat aus Grundſatz keine Verpflichtung übernehme, ſein Kaſſengeſchäft von dem der Bankſtets geſchieden Halten wolle, fo könne dieß dem Kredit der Bank eher zuträglich als nachtheilig ſein. Obder Staat— ohne eine Verpflichtung einzugehen— gleichwohl die Noten annehmen wolle, könne ſpätererErwägung anheimgeſtellt bleiben. Daß er zuletzt die angeſonnene Verpflichtung dann, wenn Frankfurt dieNoten vertragsweiſe als Wechſelzahlung annimmt, unbedenklicher eingehen könne, ſei zwar richtig, aber diepier unterſtellte Vorausſetzung nach ſeinem, des Präſ identen, Erachten nicht zu verwirklichen.Zum Behufe derAbſtimmungwerden nunmehr die Fragen geſtellt:1) Soll der Staat einer badiſchen Zettelbank ſchlechthin die Vergünſtigung einräumen, daß ihreNoten in den Staatskaſſen als Zahlung angenommen werden?Verneint mit zwölf gegen drei Stimmen(Knippenberg, Köchlin-Benckiſer, Vetter⸗Köchlin).2) Soll(nach Hohenemſers Antrag) dieſe Vergünſtigung in dem Falle zugeſtanden werden,wenn die Frankfurter Regierung der Bank auf die Dauer ihres Privilegiums die Annahmeder Noten als Wechſelzahlung zuſichert?Bejaht mit acht gegen ſieben Stimmen(Brauer, Dietz, Kuenzer, Preſtin ari, Sautier,Speyerer, Zimmern).[iiÍfHfiaff