~ooDieſer Bericht, welcher zugleich dem Statutenentwurf der Commiſſion zur Begründung dient, iftgeeignet, den Eindruck hervorzubringen, als ob die Großh. Regierung dem Bankinſtitut abgeneigt ſei unddie Errichtung mit Mißtrauen und Beſorgniſſen vor den Nachtheilen und Gefahren deſſelben betrachte.Die Befangenheit und der Widerwille, welche den Bericht durchwehen, treten am Schluſſe deutlichhervor, wo auf die Abweiſung der Vorſchläge der Unternehmer in ihrer Verbalnote(Anlage IV.) ange—tragen und ſodann hinzugefügt wird:„Erfolgt dieſe Abweiſung, ſo wird ſich wahrſcheinlich die Unternehmung zerſchlagen; ſchon der„Ausſchluß der Banknoten von den Staatskaſſen wird dem Vernehmen nach hinreichen, um von„weiterer Verfolgung des Bankprojekts abwendig zu machen. Wir werden dieß nicht be—„klagen, ſondern von beſſerer Zeit beſſere Bedingungen erwarten.“—Der hier ausgeſprochene Wunſch, daß die Bank nicht in das Leben treten möge, oder, was gleich—bedeutend iſt, daß die Bedingungen, welche zu ihrer Errichtung und ihrem Beſtande nöthig ſind, nichtgewährt werden ſollen, findet in den Aktenſtücken kein Gegengewicht. Wäre nur der Commiſſionsbericht,welchen Herr Hofmarſchall Freiherr v. Göler unterm 12. September 1846 in der hohen erſten Kammererſtattete, mit abgedruckt, ſo hätte der Bericht der Großherzogl. Miniſterial-Commiſſion ſeine Widerlegungſchon gefunden; denn jene Schrift von Niebuhr gegen eine badiſche Bank, welche der Herr Berichterſtatterder erſten Kammer ſo richtig gewürdigt hat, ſtimmt mit dem Berichte der Großherzoglichen Miniſterial⸗Commiſſion weſentlich überein. Da nun die einzige Aeußerung über das Bankprojekt, welche die Akten⸗ſtücke enthalten, von Mitgliedern der Regierung ausgeht und der Kreditanſtalt nicht günſtig iſt, ſtatt ſolchemit Wohlwollen und im Intereſſe des Handels und der Induſtrie zu unterſtützen und zu pflegen; da fernerdie Anzahl der einberufenen Sachverſtändigen im Verhältniß dieſes wichtigen Gegenſtandes ſehr klein iſt,ſo bleibt mir nichts anderes übrig, als die Bitte, die ich oben geſtellt habe, zu dem Zwecke: über unſeregegenwärtige Verhandlungen das Gutachten der Induſtriellen und des Handelsſtandes, ſowie das Urtheilvon Kennern aus weiteren Kreiſen einzuholen und ſomit das Material zu vervollſtändigen, welches dieGroßherzogliche Regierung zu ihrer endlichen Entſchließung benützen wird.Um mein Urtheil über den Bericht der Großherzoglichen Miniſterial-Commiſſion im Einzelnen zu be⸗gründen, wird ſich im Verlaufe der Berathungen, ſowohl bei Beantwortung der aufgeſtellten Fragen, alsbei Erörterung der weſentlichen Punkte der Statuten Gelegenheit geben; doch fühle ich mich gedrungen, um demVorwurfe eines oberflächlichen Tadels vorzubeugen, hier wenigſtens einige allgemeine Bemerkungen niederzulegen.1) Die Vortheile der gewöhnlichen Bankgeſchäfte, des Disconto-, Giro- und Depoſitengeſchäftes,des Darleihens auf Fauſtpfänder, des Handels mit Gold und Silber und des Darleihens auf Hypothekenwerden in dem Berichte ſo, wie ſie allgemein bekannt ſind, zugegeben, doch wird davon als von fernlie⸗genden Dingen geſprochen, die man aus Hörenſagen kennt, die aber für uns kein näheres Intereſſe haben.Baden— heißt es— beſitzt keinen Mittelpunkt für ſeinen Handels- und Geldverkehr, die Bankwird einen ſolchen Mittelpunkt nicht ſchaffen, ihr Discontogeſchäft wird keinen großen Umfang erlangen,die Abhängigkeit von Frankfurt a. M. wird bleiben. Zu ausgedehnten Fauſtpfandgeſchäften mangelt esebenfalls an Gelegenheit; eine Stadt, wo belangreiche Contocurrent-Geſchäfte zu machen wären, fehlt demGroßherzogthum; Gelegenheit, um Geldvorräthe zu mäßigen Zinſen vorübergehend anzulegen, iſt bereitsin jeder größeren Stadt des Landes dargeboten; zu den wohlthätigſten und wichtigſten Geſchäften einerBank findet ſich im Großherzogthum wenig Stoff, ihr Nutzen daſſelbe wird daher auch nicht von Er⸗heblichkeit ſein u. drgl.—— a