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Badisches Iustizministerinlblatt

Herausgegeben vom

Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Abteilung Justiz

23. Jahrgang. Karlsruhe, den 27. April 1933. Nr. 9

Kommissar vi. Wacker übernimmt die Zustizabteilung des umgebildeten Ministeriums des Kultus, dss Unterrichts und der Justiz.

Nachdem das bisherige Ministerium des Kultus und Unterrichts mit dem bisherigen Justizministerium zu einem Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz ver­schmolzen worden ist, hat der bisherige kommissarische Leiter des Ministeriums des Kul­tus und Unterrichts, Kommissar vr. Wacker, anstelle des zurückgetretenen Kommissars R upp nunmehr auch die Justizabteilung des umgebildeten Ministeriums übernommen. Zu seinem Empfang versammelten sich die Beamten und Angestellten des bisherigen Ju­stizministeriums am Dienstag, den 25. April, mittags 12 Uhr, in dessen Sitzungssaal. Kom­missar Di-, Wacker hielt folgende Ansprache:

Meine Damen und Herren!

Durch das Vertrauen des Herrn Reichskommissars bin ich zum kommissarischen Mi­nister des Kultus, des Unterricht und der Justiz ernannt worden. Das bisherige Justiz­ministerium hat, wie Jhuen allen bekannt sein wird, seine Selbständigkeit verloren. Dies ist nicht etwa geschehen, weil der neue Staat der Justiz geringere Bedeutung beimessen würde. Im Gegenteil, auch wir wissen, wie wichtig das Recht und seine Handhabung für jeden Staat ist. Auch für uns behält der Satz:^ustitiA sunäamkmtiim rsMvrum" seine ewige Geltung. Aber die Vereinigung des Ministeriums des Kultus und Unter­richts mit dem der Justiz ergab sich als zwingende Notwendigkeit, wenn der national­sozialistische Grundsatz der Vereinheitlichung und Verbilligung der Staatsverwaltung in die Wirklichkeit umgesetzt werden sollte. Da wir unsere Gedanken nicht nnr im Kampfe um die Erringnng der Stacht theoretisch vertreten haben, fondern sie selbstverständlich auch in die Tat umsetzen, so ergab sich diese Zusammenlegung der beiden Ministerien ganz von selbst. Aus diesem Gesichtspunkt heraus hat auch mein Vorgänger, Herr Kommissar Rupp, selbst dem Herrn Reichskommissar die neue Lösung vorgeschlagen. Damit ist je­doch nicht etwa etwas grundsätzlich Neues geschaffen: Wir kehren gewissermaßen nur zu einer Organisation zurück, die ähnlich vor dem Jahre 1311 schon bestand in Gestalt des dama­ligen Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts. Hinsichtlich der inneren Or-