Badisches Justizministerialblatt
Herausgegeben vom
Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz
Abteilung Justiz
23. Jahrgang. Karlsruhe, den 27. Juli 1933. Nr. 16
Erlaß vom 17. Juli 1933 Nr. 5 431)75 über Allgemeine Stellvertretung der Amtsgerichte
Müllheim und Staufen.
In Änderung des Erlasses vom 1. August 1932 Nr. 41273 über die allgemeine Stellvertretung der Amtsrichter (JMBl. 75) wird für die Amtsgerichte Müllheim und Staufen die Vertretung in Fällen der Verhinderung ihrer Richter, in denen keine besondere Vorsorge hierfür getroffen ist, geordnet wie folgt:
Für den Fall der Verhinderung ist Stellvertreter der sind Ersatzstellvertreter die
des Richters des Amtsgerichts Richter des Amtsgerichts die Richter des Amtsgerichts
Müllheim Staufen Freiburg
Staufen Müllheim Freiburg
Karlsruhe, den 17. Juli 1933.
Der Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz
Reg. Allg. I 2. In Vertretung: vi-. Schmidt
Erlaß vom 21. Juli 1!>33 Nr. ^ 4.3664 über die Fernsprechverbindungen der Abteilung Justiz des Ministeriums des Kultus, des Unterrichts und der Justiz.
I. Die Abteilung Justiz des Ministeriums des Kultus, des Unterrichts und der Justiz die Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht und das Landesjugendamt besitzen eine gemeinsame Fernsprechvermittlungsstelle und sind unter den Nummern
6080, 6081 und 6082 an das Fernsprechnetz in Karlsruhe angeschlossen.
Die Fernsprechvermittlungsstelle ist an den Arbeitstagen mittags bis 1 Uhr und nachmittags von 1/2 3 bis 1/2? Uhr ständig besetzt.
Außerhalb der Dienststunden sind durchgesteckt
6080 nach der Wohnung des Hansmeisters,
6081 nach dem Dienstzimmer des Generalstaatsanwalts,
6082 nach dem Dienstzimmer des Ministers.