Badisches Justizministerialblatt

Herausgegeben vom

Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz

Abteilung Justiz

23. Jahrgang. Karlsruhe, den 27. Juli 1933. Nr. 16

Erlaß vom 17. Juli 1933 Nr. 5 431)75 über Allgemeine Stellvertretung der Amtsgerichte

Müllheim und Staufen.

In Änderung des Erlasses vom 1. August 1932 Nr. 41273 über die allgemeine Stell­vertretung der Amtsrichter (JMBl. 75) wird für die Amtsgerichte Müllheim und Staufen die Vertretung in Fällen der Verhinderung ihrer Richter, in denen keine besondere Vorsorge hierfür getroffen ist, geordnet wie folgt:

Für den Fall der Verhinderung ist Stellvertreter der sind Ersatzstellvertreter die

des Richters des Amtsgerichts Richter des Amtsgerichts die Richter des Amtsgerichts

Müllheim Staufen Freiburg

Staufen Müllheim Freiburg

Karlsruhe, den 17. Juli 1933.

Der Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz

Reg. Allg. I 2. In Vertretung: vi-. Schmidt

Erlaß vom 21. Juli 1!>33 Nr. ^ 4.3664 über die Fernsprechverbindungen der Abteilung Justiz des Ministeriums des Kultus, des Unterrichts und der Justiz.

I. Die Abteilung Justiz des Ministeriums des Kultus, des Unterrichts und der Justiz die Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht und das Landesjugendamt besitzen eine gemein­same Fernsprechvermittlungsstelle und sind unter den Nummern

6080, 6081 und 6082 an das Fernsprechnetz in Karlsruhe angeschlossen.

Die Fernsprechvermittlungsstelle ist an den Arbeitstagen mittags bis 1 Uhr und nach­mittags von 1/2 3 bis 1/2? Uhr ständig besetzt.

Außerhalb der Dienststunden sind durchgesteckt

6080 nach der Wohnung des Hansmeisters,

6081 nach dem Dienstzimmer des Generalstaatsanwalts,

6082 nach dem Dienstzimmer des Ministers.