Badisches Iustizministerialblatt

Herausgegeben vom

Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz

Abteilung Justiz

Karlsruh«', den 25, Oktober 1933.

Nr. 22

Erlaß vom 23.Oktobcr 1933 Nr.5 61965 über die Errichtung ciiieSRefcrciidaischiiluugslagers. Ter Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen Gau Baden teilt folgendes mit:

Der Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen Gau Baden -hat in Rastatt ein Schulungslager für Referendare unter dem Namen vi-. Frank-Lager eingerichtet. Die Referendare sollen dort wehrsportlich und politisch geschult -werden. Die wehr­sportliche Schulung dient der Erziehung im Gedanken der Wehrhaftigkeit und im Geiste der Kameradschaft. Zu diesem Zweck finden Exerzier- und Marschübungen, Sport in jeder Art, Turnen und Gymnastik statt. Die Ausbildung liegt in den Händen von Polizeioffizieren.

Die politische Schilung erfolgt durch Vorträge von bewährten nationalsozialistischen Per­sönlichkeiten zur Vermittlung und Einprägung des Ideengutes des Nationalsozialismus.

Es ist beabsichtigt, jeweils für 3 Wochen, je 21 Referendare in dem Vi-. Frank- Lager zu schulen, beginnend erstmals am Montag, Ken 6. November 1933. Diejenigen Referendare, welche Mitglieder des BNSDJ. sind, sind zur Teilnahme an den Kur­sen verpflichtet. Von den übrigen Referendaren wird die Teilnahme erwartet. Den Referendaren, welche beabsichtigen, im Frühjahr 1934 sich der zweiten juristischen Prüfung zu unterziehen, ist die Teilnahme an einem Schuluugslager freigestellt; so­weit solche Referendare noch teilnehmen wollen, müssen sie sich baldigst zu Ken ersten Schuluugslagern melden. Für die Bewertung der zweiten juristischen Staatsprüfung bleibt die Teilnahme an dem Schuluugslager ohne Einfluß.

Zur Deckung der Kosten hat jeder Referendar, der einberufen wird, den Betrag von 2 -SM täglich zu entrichten. Gesuche um Nachlaß oder Ermäßigung sind un­ter Angabe der Gründe und Vorlage von behördlichen Zeugnissen über die Bedürf­tigkeit bei der einberufenden Stelle einzureichen.

Es ist beabsichtigt, die Teilnehmer am Lager zu uniformieren. Die Uniform wird vom Lager beschafft. Die Bettwäsche und eine Wolldecke hat jeder Referen­dar selbst zu stellen. Sollte ihm dies nicht möglich sein, hat er dies rechtzeitig der ein­berufenden Stelle zu melden.

Die Einberufung erfolgt durch den BNSDJ. Gau Baden. Nach Beendigung des Kurses stellt der Lagerführer für jeden Teilnehmer ein Zeugnis aus; je eine Fertigung des Zeugnisses übermittelt der Schulungsleiter der beschäftigenden Stelle und dein Justizministerium."